Modulbeschreibung

Energie- und Umweltrecht

ECTS-Punkte:
2
Lernziele:

Kurse in diesem Modul

Energie- und Umwelttechnikrecht:

Um dem Anspruch des Kurses gerecht zu werden, einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der Energie- und Umwelttechnik zu verschaffen, müssen die Studierenden die wichtigsten Grundsätze des Planungs- und des Energierechts sowie des Umwelttechnikrechts kennen.

Energierecht: Bau und Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie auch im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien stellt in raumplanerischer Hinsicht eine grosse Herausforderung dar. Zu denken ist z. B. an den Landschaftsschutz (Einordnung solcher Bauten in die Umgebung) im Grossen, z. B. Staudämme, Windradpärke oder im Kleinen, z.B. Solaranlagen auf Gebäuden. Auch im Hinblick auf die Rechte der Bevölkerung sind gerade grössere Anlagen von grosser Bedeutung.

Die Studierenden sollen erkennen, wie die eingeschlagenen Änderungen in der Energiepolitik hin zu einer Versorgung mit erneuerbaren Energien oft in einem Spannungsfeld mit den geltenden raumplanerischen sowie bau- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen stehen.

Umwelttechnikrecht: Der Umweltschutz ist Bundesaufgabe (Art. 74 BV). Massgebliche Bedeutung haben die beiden Grundpinzipien, nämlich das Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip. Das Umweltschutzgesetz regelt, dass schädliche oder lästige Einwirkungen vermieden bzw. begrenzt werden müssen. Welche Einwirkungen schädlich oder lästig sind, regelt das Recht gestützt auf die Erkenntnisse der Wissenschaft.

Die Studierenden sollen erkennen, warum Grenzwerte einzuhalten sind. Die verschiedenen umweltrechtlichen Verodrnungen stehen nicht für sich, sondern stellen die Umsetzung des USG dar. Entscheidend ist deshalb, dass die Studierenden die Grundsätze des Umweltschutzrechtes kennen und wissen, dass die Verordnungen sich nach diesen richten und diese umsetzen. Die Studierenden sollen die wichtigsten Verordnungen kennen. Im Kurs sollen die für ihre künftige Arbeit wichtigen Verordnungen näher vorgestellt werden.

Damit den Studierenden dieser Überblick verschafft werden kann, sind folgende Themen zu behandeln.

1 Doppellektion Planungsrecht

  • Raumplanerische Ziele und Grundsätze (Art. 1 und 3 RPG) und raumplanerische Interessenabwägung, raumplanerische Instrumente

6 Doppellektionen Energierecht

  • Organisationsformen der Elektrizitätsunternehmen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Elektrizitätswirtschaft
  • Elektrizitätsrecht (ELeG, StSV, StSV, SchSTV)
  • Energiepolitik (EnG, EnV)
  • CO2-Gesetzgebung (CO2-Gesetz, CO2-Verordnung, Emissionshandel)
  • Wasserrecht (WRG)
  • Kernenergierecht (KEG)
  • Markt und Marktordnung (StromVG, StromVV, KG)

7 Doppellektionen Umwelttechnikrecht

  • Umweltrechtliche Prinzipien (insb. Vorsorge- und Verursacherprinzip)

  • System des Umweltschutzgesetzes zur Bekämpfung von schädigenden und lästigen Einwirkungen, rechtlicher Umgang mit Grenzwerten: Verfassung, Gesetz, Verordnung, Richtlinien

    • Was ist eine Verordnung was ist eine Richtlinie oder Wegleitung

    • Welche Verordnungen wurden gestützt auf das USG erlassen

    • Wie wird das USG vollzogen?

  • Immissionsrecht

    • Welche Immissionen werden vom USG erfasst

    • Was sind schädliche und lästige Immissionen

    • Luftreinhaltung, System und Luftreinhaltungsverordnung

  • System der Abfallentsorgung und Abfallverordnung

    • Was ist Abfall

    • Wie soll Abfall entsorgt werden?

  • Altlastenverordnung
  • Gewässerschutzrecht
    • Was wird geregelt

    • Verunreinigungsverbot

Vorlesung mit 2 Lektionen pro Woche
Disclaimer

Diese Beschreibung ist rechtlich nicht verbindlich! Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Modulbeschreibung.